Die Rürup-Rente zählt zu der sog. Basisvorsorge. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung wurde diese Rentenform im Zuge des Alterseinkünftegesetz neu geschaffen. Sie bietet steuerlich einige Anreize, da sie staatlich gefördert ist. Sie muss jedoch folgende Kriterien erfüllen:
Zahlung einer monatlichen, lebenslangen Rente (=Leibrente)
Auszahlung frühestens ab 60. Lebensjahr möglich
und die Rürup-Rente darf nicht
beleihbar
veräußerbar
vererblich
übertragbar
oder in einem Betrag auszahlbar (keine Kapitalauszahlung !!!)
sein.
Sollten Sie interessiert sein, können wir Ihnen gerne mehrere Angebote rechnen. Ein ausführliches Beratungsgespräch ist aber Voraussetzung hierfür.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden die von der Unternehmenskennzahlen "sehr gesund" ist.
Nur dies sichert Ihnen auch in der Zukunft Renditen über dem garantierten Zins.
Es gibt diverse, sinnvolle Kombinationsmöglichkeiten:
Kombination mit einer Berufsunfähigkeitsabsicherung ist sinnvoll.
Kombination mit einer Unfallzusatzversicherung ist nur manchmal sinnvoll.
uvm.
Ohne eine umfassende Analyse des Bedarfes und eine ausführliche Beratung dürfte es dem einzelnen allerdings schwer fallen, sich in dem neuen Altersvorsorgesystem zu Recht zu finden. Wir stehen Ihnen daher bei Fragen oder für eine persönliche Beratung gerne zur Verfügung. Klicken Sie auf diesen Link, damit Sie selbst eine Vorauswahl treffen können.
Überblick über die Vorsorgemöglichkeiten 2005
Was war bis und was ist ab 2005?
Tipp: Meiden Sie auf jeden Fall Banken oder Vermittler, die nur ihre hauseigenen Produkte vertreiben dürfen, da Ihnen hier meist keine objektive Beratung zu teil wird.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und faire Beratung.
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